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Fristen 2010
 
Januar
Ab 01.01.201 Landwirtschaftliche Betriebe müssen eine Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger von mindestens 6 Monaten nachweisen!

Wir ermitteln Ihren Lagerbedarf bei der Erstellung Ihrer Feld-Stallbilanz (Nährstoffbilanz) lt. Düngeverordnung. Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
  1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler
  2. Gülle- u. Jauchewagen mit freiem Auslauf zum Verteiler
  3. Zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben ausgestrahlt wird
  4. Güllewagen mit senkrecht angeordnetet, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle
  5. Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle
Ausnahme: Geräte, die bis zum 14. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2015 benutzt werden.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für Beregnungsanlagen muss vorliegen.

Während die Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie die Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland bereits seit dem 01.01.05 gelten, traten die übrigen Cross Compliance-Regelungen in mehreren Schritten in Kraft.

Im geschützten Mitgliederbereich finden Sie dazu eine kurze Checkliste!
Ab 16.01. 2010 Ende der Güllesperrfrist für Betriebe, die eine Verlegung des Zeitraumes beantragt haben. Siehe Rundschreiben 1/09
Ab 31.01.2010 Angabe der Produktionsrichtung in HIT für Betriebe, die die Kuh- und DGL-Prämie aus der EU-Milchförderung erhalten möchten.
Februar
Ab 01.02.2010 Ab dem 01.02. ist im Jahr 2010 die Gülleausbringung erlaubt.

Wirtschaftseigene Düngemittel dürfen nicht auf wassergesättigten, schneebedeckten (>5cm) und gefrorenen Böden (kein Auftauen über Tag) ausgebracht werden.

Die neue Sperrfrist für die Gülleausbringung: 01.11. (Ackerland) bzw. 15.11. (Grünland) bis zum 31.01.
28.02.2010 Ende der Knickpflege-Saison. Denken Sie auch an die gute fachliche Praxis bei der Knickpflege (Überhälter etc.)

01.03.2010 Der Umbruch von Zwischenfrüchten / Untersaaten ist erlaubt.
(Neue Modulation) Ausschlussfrist für den Milchquotenbörsentermin am 01.04.2010.

31.03.2010

Feld-Stallbilanzen (Nährstoffbilanzen) und Humusbilanzen müssen auf den Betrieben vorliegen.
Anstelle der Humusbilanz können auch Bodenproben von Ackerflächen auf den Gehalt an organischer Substanz untersucht werden.

Stromsteuer: Die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten für das abgelaufene Kalenderjahr ist abzugeben (nur für Inhaber einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom)

Mai
01.05. 2010 Düngeplanung muss voliegen auf Betrieben, die im Rahmen der neuen Modulation für die verbesserte N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern gefördert werden

15.05. 2010 Der 15.05. ist der letzte Tag zur Einreichung des Sammelantrages 2010 auf
  • Feststellung der Betriebsprämie,
  • Energieprämie,
  • Eiweißprämie, etc.
Stichtag für die Anlage von Gewässerschonstreifen im Rahmen der neuen Modulation
31.05. 2010 Letzter Termin zur Änderung des Sammelantrages.

Letzter Termin für die aktive Bestellung der Hauptfrucht nach Modulationsmaßnahme Winterbegrünung.
 
Stichtag zur Anmeldung der steuerbegünstigten Entnahme von Strom.
Juni
01.06. 2010 Ausschlussfrist für den Milchquotenbörsentermin am 01.07.2010.
20.06.2010 Tierseuchenfonds: spätester Meldetag
30.06. 2010 Stichtag für die Durchführung der Untersaat in Mais im Rahmen der neuen Modulation
Juli
31.07. 2010 Beginn der Sperrfrist für Gülleausbringung auf Grünland in Betrieben, die im Rahmen der neuen Modulation für die Verbesserung der N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern gefördert werden
August
31.08. 2010 Beginn der Sperrfrist für Gülleausbringung auf Ackerland in Betrieben, die im Rahmen der neuen Modulation für die Verbesserung der N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern gefördert werden
September
15.09. 2010 Stichtag für die Aussaat der Zwischenfrucht nach Ernte der Vorfrucht im Rahmen der neuen Modulation.
Achtung: die Winterbegrünung darf erst im Folgejahr ab dem 01.02. gedüngt werden!

Stichtag für die Anzeige der Modulationsflächen bei der Bewilligungsbehörde (LLUR)
30.09.2010
vorraussichtlich
Ende der Antragsfrist für Dieselanträge 2009
Oktober
01.10. 2010 Ausschlussfrist für den Milchquotenbörsentermin am 30.10.2010.

Beginn der Knickpflege-Saison
bis zum 28.02.2011

Vorlage der Schlagkartei
auf Betrieben, die im Rahmen der neuen Modulation für die verbesserte N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern gefördert werden.

Vorraussichtlicher Stichtag zur Beantragung der Verlegung der Sperrfrist Gülleausbringung für Winter 10/11
November
01.11. 2010 Sperrfrist Gülleausbringung auf Ackerflächen bis 31.01.2011.
15.11.2010 Sperrfrist Gülleausbringung auf Grünlandflächen bis 31.01.2011

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